Der Fall ging bereits durch die Presse: Eine Professorin hatte Mahnschreiben ignoriert, <link http: www.spiegel.de lebenundlernen uni buecher-zu-spaet-zurueckgegeben-professorin-muss-2250-euro-zahlen-a-1236096.html>und soll nun nach einem Bericht des Spiegels 2.250 Euro Gebühren bezahlen.
Versäumniszahlung ist rechtens