Im Rahmen des Tarifabschlusses am 2.3.2019 zwischen den Gewerkschaften und der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)“ wurde auch eine spezielle Regelung für Bibliotheksbeschäftigte vereinbart: Diese werden künftig auch in der Entgeltordnung des „Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ nach den „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst“ (Teil I der Entgeltordnung) eingruppiert – also so, wie es bei den kommunalen Arbeitgebern bereits seit 2017 praktiziert wird. Diese Regelung betrifft alle Bundesländer außer Hessen und tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Damit ist bei einem weiteren öffentlichen Arbeitgeber eine jahrzehntealte Forderung von Gewerkschaften und Berufsverbänden endlich erfüllt worden! Allerdings muss erwähnt werden, dass weiterhin zum einen diese „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale“ bei den Ländern in einigen Punkten schlechter ausfallen als bei den Kommunen, und zum anderen, dass es auch in strukturellen Fragen der Eingruppierung Nachteile gegenüber Kommunen und Bund gibt.

Näheres gibt es zu erfahren auf dem „8. Tarifforum“ der BIB-Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) beim Bibliothekskongress (Di, 19. März 2019, 14 Uhr, Saal 4) und in Kürze in BuB.

Nun auch bei den Ländern: Bibliotheks-Eingruppierung nach Allgemeinem Teil!

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