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Fortbildungsangebote für das zweite Halbjahr 2020 erschienen
Foto: © Kai Eckhardt
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::/kb_text::15.06.2020 - Der Büchereiverein Schleswig-Holstein wird für die 13 Fahrbüchereien im Land mit breiter Bürgerbeteiligung ein innovatives Zukunftskonzept entwickeln. Gefördert wird das Vorhaben von der Kulturstiftung des Bundes im Rahmen ihres Programms „hochdrei – Stadtbibliotheken verändern“ mit 200.000 Euro. Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich mit zusätzlichen 20.000 Euro. Dabei soll das Konzept des sogenannten „Dritten Ortes“, der mit einer hohen Aufenthaltsqualität ein Lern- und Begegnungsort für alle Bürgerinnen und Bürger bislang nur an festen Standpunkten umgesetzt wurde, auf die Fahrbüchereien in Schleswig-Holstein übertragen werden. Dieses Pilotprojekt wird der Büchereiverein Schleswig-Holstein in der Fahrbücherei 02 im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Kooperation mit MarktTreffs, Volkshochschulen und anderen lokalen Partnern bis Ende 2021 umsetzen.
„Fahrbüchereien sind seit Jahrzehnten ein Garant in der Vermittlung von kultureller Bildung im ländlichen Raum. Jetzt ist die Zeit gekommen, dass sie sich noch stärker zu kulturellen Treffpunkten und rollenden Dritten Orten weiterentwickeln“, erklärt Oke Simons, Geschäftsführer des Büchereivereins, anlässlich der Förderzusage.
Über Bürgerbeteiligungsprozesse in Form von Zukunftswerkstätten entsteht in den kommenden zwei Jahren eine Vision für die Fahrbücherei der Zukunft. Ziel ist es, die Sichtbarkeit der mobilen Bibliothek in den Gemeinden auch außerhalb der Haltezeiten zu erhöhen, die Alltagskultur mit einem vielfältigen Medien- und Informationsangebot zu bereichern und die Ortskerne zu beleben. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
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27.07.2020 – In der vergangenen Woche ist die neue Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Mit der aktuellen Ersatzverkündigung wurden weitere Lockerungen bezüglich Gruppengrößen bei Veranstaltungen bekanntgegeben. Die Geschäftsleitung der Büchereizentrale hat die Veränderungen der Landesverordnung in einer präzisierten Handreichung vom 24.07.2020 berücksichtigt. Sie finden das Dokument hier.
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