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In den letzten Monaten haben wir sowohl auf die Rückforderung von überfälligen Medien (Ausnahme: vorgemerkte Medien und Fernleihen), die Sperrung von Bibliothekskonten wie auch die Erhebung von Säumnisgebühren verzichtet bzw. diese storniert.

 

Als Vorbereitung auf das kommende Wintersemester,  kehren wir nun zum alten Verfahrensablauf zurück.

 

Das heißt konkret:

  • Ab dem 1.9.2020 wird Ihr Konto für die weitere Benutzung gesperrt, wenn noch Medien mit einer abgelaufenen und nicht verlängerbaren Leihfrist darauf verbucht sind.
  • Ab dem 1.10.2020 werden auf überfällige Medien wieder Säumnisgebühren erhoben.
  • Aus Kulanzgründen werden allerdings alle bis zum 1.10.2020 angefallenen Säumnisgegühren weiterhin storniert. Um Säumnisgebühren zu vermeiden, bringen Sie Ihre überfälligen Medien also bitte bis zum 30.09.2020 zurück oder verlängern rechtzeitig die Leihfristen.

 

Verlängerungsmöglichkeiten gibt es mittlerweile zwei:

  1. Die Ihnen bekannte manuelle Verlängerung. Sie loggen sich in Ihr Bibliothekskonto ein, markieren die Medien mit der zu verlängernden Leihfrist, klicken auf den Senden-Button und erhalten umgehend eine Systemrückmeldung, ob die Verlängerung vorgenommen werden konnte.
  2. Im Rahmen der Corona-Maßnahmen haben wir die automatische Verlängerung eingeführt. Endet die Leihfrist eines von Ihnen entliehenen Mediums und Sie werden nicht tätig, indem Sie das Medium zurückbringen oder die Leihfrist manuell über Ihr Bibliothekskonto verlängern, verlängert das Bibliothekssystem die Leihfrist automatisch um eine Woche. Ein weiteres Zutun Ihrerseits ist dann nicht erforderlich. Sollte eine Verlängerung nicht möglich sein, informieren wir Sie darüber per E-Mail.

 

Bitte beachten Sie, dass für Zeitschriftenbände und Fernleihen grundsätzlich keine Verlängerungsmöglichkeit besteht!

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns.

 

 

Update on fees and lending conditions as of 1/9/2020 and 1/10/2020

During the last months we didn’t reclaim overdue items (with the exception of reserved items and interlibrary loans) nor did we block accounts with overdue items or charge overdue fees.

 

In preparation of the upcoming winter semester, we are now returning to our regular lending policy.

 

This means:

  • As of 1/9/2020 your library account will be blocked, if you still have overdue items whose loan period can’t be extended anymore.
  • As of 1/10/2020 we’ll start charging overdue fees again.
  • For goodwill reasons all overdue fees incurred till 1/10/2020 will be waived. To avoid being charged overdue fees, please return your overdue items till 30/9/2020 or extend the loan period in time.

 

In order to extend the loan period, you have two possibilities:

  1. The already known manual extension. You log in to your library account, select the item whose loan period shall be extended, click the send-button and get an immediate system response whether the extension was succesful.
  2. The automatic extension. This extension method was introduced with our Covid-19-measures. If the loan period of a borrowed item ends and you do not return it or extend the loan period manually, the library management system will extend the loan period automatically for 7 more days. There’s no further action required on your behalf. If an extension is not possible, we’ll inform you by e-mail.

 

Please note that the loan period of journal volumes or interlibrary loans cannot be extended.

 

If you have any questions, please contact us anytime by e-mail.

 

 

Aktualisierung der Gebührenzahlung und Ausleihbedingungen zum 1.9.2020 und 1.10.2020

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