- Der Beschluss der Bund-Länder-Schaltkonferenz vom 15. April 2020.
- Auf der Startseite der Bundesregierung ist diese Grafik zu finden. [Die Grafik zeigt eine Synopse über Tätigkeiten, die wieder erlaubt sein werden und Maßnahmen, die untersagt bleiben.]
- Für den Beschäftigtenschutz wichtig ist die Seite des Bundesarbeitsministeriums : mit einem 10-Punkte-Plan (hier das dazu passende Video mit der Ansprache des Ministers). Diese bundesweit gültigen Regelungen werden ergänzt jeweils durch die Regelungen der Bundesländer, der regionalen und kommunalen Ämter.
- Der angekündigte Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) vom 30. März 2020 ist inzwischen paraphiert.
Neue Informationen zur Corona-Epidemie-Bewältigung