Beim letzten Tarifabschluss im April 2018 wurde, wie schon berichtet, zwischen den Gewerkschaften und dem Bund die Schaffung einer Entgeltgruppe 9c vereinbart (mit Entgeltbeträgen, die in Stufe 2-6 zwischen denen der EG 9b und der EG 10 liegen).
Die nähere Ausgestaltung (Tätigkeitsmerkmale) sollte in anschließenden Redaktionsverhandlungen erfolgen, dies ist inzwischen geschehen.

Wie zu erwarten war, ist für Bibliotheksbeschäftigte die bisherige Fallgruppe 1 der EG 9b nun zur neuen EG 9c geworden, sie lautet (inhaltlich wie bei den Kommunen):
„Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.“

Und wie schon von anderen Verbesserungen bei Entgeltordnungen gewohnt, müssen Beschäftigte für eine Höhergruppierung in EG 9c einen Antrag stellen – in diesem Fall bis zum 28. Februar 2019. Der Antrag wirkt dann auf den 1. März 2018 zurück. Näheres hierzu in der aktuellen Ausgabe des BuB bzw. auf der Publikationsseite der KEB.

Neue Entgeltgruppe 9c für Bibliotheksbeschäftigte beim Arbeitgeber Bund

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