„Grund für den Rechtsstreit seien unterschiedliche Auffassungen über die Handelsüblichkeit von Leistungen im Bibliotheksgeschäft, so die Rechtsabteilung des Börsenvereins in ihrem aktuellen Preisbindungsnewsletter.“ [<link http: www.boersenblatt.net artikel-preisbindung__einstweilige_verfuegung_gegen_universitaetsbibliothek_trier.1020618.html external-link-new-window>via börsenblatt]

Einstweilige Verfügung gegen die Universität Trier

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