Die Kommission für Eingruppierungsberatung wurde kürzlich von einem Betroffenen darüber informiert, dass ihm und anderen Kolleg*innen in der Stadtbibliothek einer niedersächsischen Großstadt anlässlich der Nachzahlungen der diesjährigen Tariferhöhung der sog. „Garantiebetrag“, den sie seit 2017 wegen einer Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung erhielten, plötzlich gekürzt bzw. „angerechnet“ wurde.

Die KEB hat sich sicherheitshalber beim ver.di-Tarifsekretariat rückversichert: eine solche Kürzung ist absolut unzulässig! Der Garantiebetrag muss während der gesamten Verweildauer („Stufenlaufzeit“) in derjenigen Stufe, in die jemand durch die Höhergruppierung kam, unverändert gezahlt werden!

Zur Information am Rande: die Garantiebeträge waren zum Februar nochmals (und zwar letztmalig) erhöht worden und betragen seitdem in den EG 1-8: 58,98 Euro und in den EG 9a-15: 94,39 Euro. Diese Beträge sind also zu zahlen, bis jemand die Stufe verlässt.

Da in diesem Zusammenhang die Vermutung aufkam, es könne sich um einen „flächendeckenden Abrechnungssystemfehler bei SAP“ handeln, möchten wir alle Leser*innen um Aufmerksamkeit für dieses Problem bitten.

Information für Höhergruppierte mit Garantiebetrag (TVöD VKA)

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